Sehr geehrte Damen und Herren,
der am 09.01.2019 veröffentlichte Zwischenbericht der PAG-Kommission bestätigt die Kritik des Bündnis noPAG an der PAG-Kommission. Das Bündnis noPAG begrüßt, dass die Debatte um das neue Polizeiaufgabengesetz weiterhin nicht abreißt, steht der Arbeit der Kommission aber nach wie vor kritisch gegenüber.
Aus Sicht des Bündnisses ist die Kommission eine völlig unzureichende Reaktion auf die Kritik an den drastischen und zum Teil grundgesetzwidrigen Verschärfungen des Polizeiaufgabengesetzes. Die Kommission widmet sich ausschließlich der praktischen Umsetzung des neuen PAG und dabei lediglich einigen besonders umstritten Elementen. Eine Überprüfung der Vereinbarkeit mit den Grundrechten der Bestimmungen selbst unterbleibt. Dazu kommt, dass Einzelfallprüfungen nicht geplant zu sein scheinen, obwohl mindestens ein skandalöser Anwendungsfall in Schweinfurt dringend aufklärungsbedürftig ist.
Zudem lässt die Besetzung der Kommission erhebliche Zweifel an ihrer Unabhängigkeit aufkommen. Vertreter*innen der Zivilgesellschaft oder Betroffene sind beispielsweise nicht vertreten. Dazu passt, dass die Kommission in ihrer bisherigen Arbeit vor allem mit Behörden und verschiedenen Polizeigewerkschaften zusammenarbeitet, während eine Beteiligung der Zivilgesellschaft bisher überhaupt nicht stattgefunden hat. Dies steht in einer Linie mit der Politik der Staatsregierung, die im vergangenen Jahr trotz Massenprotesten jeden Dialog verweigert und stattdessen versucht hat die Proteste zu diskreditieren.
Entsprechend kritisch bewertet das Bündnis noPAG auch Aussagen auf der heutigen Pressekonferenz der PAG-Kommission, nach denen diese nun den Dialog mit dem Bündnis suchen möchte. „Bisher hat sich niemand bei uns gemeldet und wir wissen auch nicht wie dieser Dialog aussehen soll.“ sagt Laura Pöhler, Pressesprecherin des Bündnisses. „Wir haben den Eindruck, dass die Kommission angebliche Offenheit für Kritik signalisieren soll, wo man in Wirklichkeit gegen einen breiten Widerstand ein höchst umstrittenes und verfassungswidriges Gesetz durch den Landtag gejagt hat. Natürlich tragen wir auch den Mitgliedern der Kommission unsere Kritik an den Reformen und der Anwendungspraxis vor. Für ein Gespräch, welches lediglich als Feigenblatt dient, um eine Einbindung der Zivilgesellschaft vorzutäuschen, stehen wir jedoch nicht zur Verfügung. Wir stehen zu unserer Forderung, dass die Änderungen des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes von 2017 und 2018 sowie das bayerische Integrationsgesetz zurückgenommen werden müssen.“