Das Bündnis noPAG – Nein zum Bayerischen Polizeiaufgabengesetz lehnt erneuten Gesetzesvorstoß des Bundesjustizministeriums ab. Ein Ändern von Sicherheitsgesetzen am laufenden Band schafft nicht mehr Sicherheit. Gesetzesinitiativen müssen ausgesetzt werden.
Das Bündnis noPAG – ein Zusammenschluss von etwa 100 Organisationen -, das sich mit einer Verfassungsklage gegen das im vergangenen Jahr verabschiedete neue bayerische Polizeiaufgabengesetz wendet, fordert das Bundesjustizministerium auf, das geplante Gesetz zur DNA-Analyse nicht in das parlamentarische Beratungsverfahren einzubringen. Es gibt derzeit keine Notwendigkeit für eine Verschärfung der Gesetzgebung, im Gegenteil. Die erweiterte DNA-Analyse stellt einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Das bayerische Polizeiaufgabengesetz enthält bereits eine sehr weitreichende Regelung zur DNA-Analyse.
Ursprünglich hatte die Staatregierung noch weitergehende Befugnisse bei der Untersuchung genetischer Fingerabdrücke geplant, diese jedoch zumindest teilweise nach dem massiven Protest zurückgenommen. Nun sollen bundesweit die Befugnisse über eine Änderung von § 81e Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) erreicht werden, obwohl die DNA-Analyse in verschiedenen Klagen gegen das PAG bereits gerügt wurde. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht die massive Ausweitung der Befugnisse für Grundrechtseingriffe der Sicherheitsbehörden gerügt und eine Auszeit bei der Verabschiedung neuer Gesetze gefordert. In diesem Sinne fordert das Bündnis noPAG ein Moratorium für alle Landes- und Bundesgesetzgeber für neue Sicherheitsgesetze, bis grundlegende Fragen entschieden sind. Selbst Innenminister Seehofer hat mittlerweile eingesehen, dass ein Lieblingsprojekt der großen Koalition, das sogenannte Musterpolizeigesetz wenig Sinn macht, wenn die Vorlage zu diesem Gesetz – das bayerische Polizeiaufgabengesetz – in weiten Teilen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem bayerischen Verfassungsgerichtshof mit Klagen angegriffen wird. Ein Moratorium sollte mindestens so lange währen, bis über diese Klagen entschieden wurde. Nach Auffassung des Bündnisses braucht es keine verschärfenden Sicherheitsgesetze. Es benötigt im Gegenteil einen Vorschlag, wie eine sogenannte „Überwachungsgesamtrechnung“ in der Praxis umgesetzt werden kann. Bereits 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung gerügt, dass staatliche Maßnahmen nicht ausschließlich einzeln, sondern immer auch in ihrer Gesamtsumme betrachtet werden müssen. Bis heute fehlt es jedoch an entsprechenden Instrumenten. Es wird gesammelt und gespeichert, ohne dass klar ist, wie einschneidend die Flut neuer Sicherheitsgesetze die Grund- und Persönlichkeitsrechte beschneidet. Die breite Unterstützung des Bündnisses noPAG in der Bevölkerung zeigt, dass viele Menschen mittlerweile ein ungutes Gefühl beschleicht, wenn sie an Polizei und Geheimdienste denken, vor allem deren Datensammelwut und die Befugnisse der Behörden, die massive Einschnitte in Freiheitsrechte ermöglichen. Vor diesem Hintergrund darf nicht einfach weiter an der Sicherheitsschraube gedreht werden.