PAG-Entwurf bleibt hinter Kritik der Kommission zurück, zentrale verfassungsrechtliche Probleme bleiben unangetastet

Anlässlich der 1. Lesung des erneuten Gesetzentwurfs zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes im Bayerischen Landtag am 24.2.2021 erklärt Laura Pöhler (Pressesprecherin Bündnis noPAG):

»Wir stellen ernüchtert fest: Der erneute Gesetzesentwurf bleibt
selbst hinter den unzureichenden Empfehlungen der PAG-Kommission zurück. Die zentralen Probleme – der Begriff der ‚drohenden Gefahr‘ als Eingriffsschwelle sowie der Einsatz geheimdienstlicher und militärischer Mittel – bleiben unangetastet. Es bleibt dabei: Das PAG ist ein verfassungswidriges Gesetz. Es stattet die bayerische Polizei mit unverhältnismäßigen und weit ins Gefahrenvorfeld reichenden Befugnissen aus. Diese Befugnisse schränken unsere Grund- und Freiheitsrechte unzulässig und unverhältnismäßig ein. Daher werden wir an unserer Verfassungsklage festhalten«

Zur Problematik des Präventivgewahrsams ohne anwaltlichen Beistand kritisiert Johannes König (Beschwerdeführer der Verfassungklage von #noPAG und Gesellschaft für Freiheitsrechte):

»Es ist ein verfassungsrechtlicher Skandal, dass in den letzten Jahren Menschen in Bayern präventiv in Haft genommen wurden, ohne Zugang zu Rechtsanwält*in. Darüber hinaus ist es politisch skandalös, dass die Regierung im Vorfeld felsenfest behauptet hatte, auch nach dem neuen PAG wäre anwaltlicher Beistand für alle Betroffenen gesichert.
Mittlerweile ist klar: Entweder wusste die Regierung nicht, was in ihrem eigenen Gesetz steht oder sie hat wissentlich das Parlament und die Öffentlichkeit belogen. Nun korrigiert die Regierung, was sie zuvor geleugnet hatte. Wenn Joachim Herrmann Anstand hätte, würde er sich spätestens jetzt dafür entschuldigen, dass er beim Präventivgewahrsam die Unwahrheit behauptet hat.«

Darüber hinaus verweisen wir auf die ausführliche Stellungnahme des Bündnisses #noPAG, aus der zitiert werden kann:
https://www.freitag.de/autoren/johanneskoenig/pag-bayern-nicht-reformierbar